Lohnkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen

Das Arbeitsmarktprogramm fördert die langfristige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt und hat insbesondere eine Zielgruppen im Fokus, die besonders gefördert werden soll nach § 155 SGB IX, die neu und unbefristet eingestellt werden. Für das Arbeitsmarktprogramm wurden zusätzliche Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, die mit anderen Förderleistungen kombinierbar sind (z.B. Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung, Investitionszuschuss).

Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte

Das Programm fördert die langfristige Teilhabe am Arbeitsmarkt. Arbeitgebende müssen dafür einen neuen Arbeitsplatz schaffen, der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleibt. Die Quote der Beschäftigten mit Schwerbehinderung muss durch diesen Arbeitsplatz steigen. Dafür können Arbeitgebende nach Antragstellung arbeitsplatzbezogen für längstens fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss von höchstens 70 Prozent des Bruttolohns (AG-Brutto) erhalten. Dieser sinkt anteilig von Jahr zu Jahr. Bedingung für eine Förderung ist die unbefristete Einstellung. Eine Vollzeitstelle kann bis maximal 40.000 Euro gefördert werden, bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Betrag anteilig.

Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sollen durch dieses Programm am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können. Die Förderung ist möglich, wenn ein Arbeitsplatz erstmals mit einer Person mit diesen Voraussetzungen besetzt wird. Der Arbeitsplatz muss unbefristet eingerichtet werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 80% und sinkt danach schrittweise pro Jahr. Die Förderdauer ist auf 8 Jahre begrenzt. Gefördert wird mit höchstens 50.000 Euro.

Neue Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen

Die Förderung soll zur Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach dem Ende der Ausbildung animieren. Arbeitgebende, die einen Ausbildungsplatz erstmals mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten jungen Menschen besetzen, können für die gesamte Ausbildungszeit einen Zuschuss von monatlich 400 Euro erhalten. Bei einer dreijährigen Ausbildung erhalten Arbeitgebende z.B. einen Zuschuss bis zu einem Gesamtbetrag von 14.400 Euro.

Das Programm Arbeit ohne Hindernisse ist nur eingeschränkt mit anderen Förderinstrumenten kombinierbar. Beratungsanfragen zu diesen und anderen Themen beantworten die zuständigen Ansprechstellen.

Anträge können durch Arbeitgebende beim Integrationsamt gestellt werden. Weitere Informationen zum Programm „Arbeit ohne Hindernisse“ gibt es hier.