Wir unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos und neutral zum Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen. Gesetzlich geregelt ist dies im §185a SGB IX.
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über unser Leistungsangebot. Ihr Thema ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns gern an:
Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Sie haben viele Fragen aber keine Antwort, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geht?
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird durch zahlreiche Förderleistungen unterstützt. Es gibt eine Vielzahl von Hilfen und viele Erfahrungswerte zu bewährten Vorgehensweisen, beispielsweise bei der Anpassung eines Arbeitssystems an die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Beschäftigten. Die Inklusionsberatungskräfte der EAA beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung, Ausbildung oder Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten (IFD), sowie Reha-Trägern wie der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung können die EAA die Beratung sehr konkret und passgenau auf Ihre Fragestellungen hin ausrichten.
Wir führen Sie durch den Leistungsdschungel
Bürokratischer Aufwand, unklare Zuständigkeiten und Verfahrenswege sowie eine unüberschaubare Vielfalt an Fördermöglichkeiten – wir helfen Ihnen!
Welche Leistung für Ihren Fall passt, erfahren Sie von uns, denn wir kennen die richtigen Ansprechpersonen, klären, wer für Sie zuständig ist, und lotsen Sie durch den „Dschungel“.
Nicht lange suchen – nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um den Rest.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Wir informieren, beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung von Förderleistungen, wie z.B. Technischen Hilfen, Assistenzdienstleistungen und finanziellen Unterstützungen.
Wir wissen, was bei welchem Leistungsträger beantragt werden kann und unterstützen Sie auf Wunsch bis hin zur Unterschriftsreife des Antrages.