Förderung aus dem Arbeitsmarktprogramm zum „Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung“ im Land Niedersachsen kann weiterhin beantragt werden.

Arbeitgebende in Niedersachsen können für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine Förderung erhalten. Ziel des Sonderprogramms ist es, schwerbehindert und ihnen gleichgestellten Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in Arbeit zu bringen. Die Förderung soll u.a. dazu beitragen, die Passung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitsuchenden zu erproben. Die Förderung ist auf sechs Monate begrenzt, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag bei der Agentur für Arbeit um einen Monat verlängert werden.

Das kann gefördert werden

  • bis zu 100% des regelmäßig gezahlten tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten
  • pauschal 20% des Arbeitsentgeltes für den Anteil des Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Das sind die Förderbedingungen für Arbeitgebende

Die Förderung kann nur für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen gewährt werden, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, sofern sie ohne diese Leistung voraussichtlich nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können und mindestens 15 Wochenstunden in dem Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Insbesondere sollen besonders betroffene Personen gefördert werden wie

  • Frauen mit Schwerbehinderung
  • Menschen mit Schwerbehinderung gemäß § 187 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a) – d) SGB IX
  • Junge Menschen mit Schwerbehinderung unter 25 Jahren
  • Berufsrückkehrende mit Schwerbehinderung.

Die Förderleistungen können von Arbeitgebenden beantragt werden, die ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben und müssen frühzeitig, also vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags, bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Zuschuss ist zweckgebunden und wird für die tatsächlich gezahlten Lohnkosten gewährt.

Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen und Praxisbeispiele gibt es hier.

Bei Beratungsbedarf zu dieser und anderen Förderleistungen wenden Sie sich gerne an Ihre EAA-Fachberatungen vor Ort. Für Fragen zur Antragstellung im Einzelfall stehen Ihnen gerne der Arbeitgeberservice und die Reha-Spezialisten Ihrer Agentur für Arbeit zur Verfügung.