Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von einer ganzen Reihe verschiedener Leistungsträger angeboten werden.
Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Niedersachsen, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren. Genau die Anlaufstellen, die passgenaue Informationen liefern und den Weg ebnen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von den EAA Services:
- Erfahrene Inklusionsberaterinnen und -berater begleiten individuell
- regionale Ansprechstellen in der Nähe
- passgenaue Informationen und Leistungen
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – kurz erklärt
Wie funktionieren die Beratungsstellen für einen inklusiven Arbeitsmarkt? An wen richten sie sich? Und wie gehe ich vor, wenn ich Menschen mit Behinderungen anstellen möchte? Diese und weitere Fragen werden hier erläutert – Film ab!
Mit freundlicher Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.