EAA-Digital: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
28. Oktober 11:00 – 12:00
Die Einstellung von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern scheitert mitunter an einem weit verbreiteten Vorurteil: schwerbehinderte Beschäftigte sind unkündbar.
Doch das stimmt schlichtweg nicht!
Natürlich möchte niemand, dass Arbeitsverhältnisse scheitern, doch wenn es nicht anders geht, so sind bei der Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter einige Dinge zu beachten.
Referent Martin Peßara, Rechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V., gibt einen Überblick, wie das Verfahren in der Praxis abläuft und zeigt, wie Sie rechtssicher handeln. Im Anschluss folgt ein offener Austausch mit der Gelegenheit, Fragen oder Erfahrungen einzubringen und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen

