Laut Bundesagentur für Arbeit arbeiten mehr als 34.000 Beschäftigte in Niedersachsen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem sogenannten anderen Leistungsanbieter (aLA). Um diesen Personen eine Alternative zu bieten und den besseren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gibt es bundeseinheitlich seit 2018 das Budget für Arbeit (BfA).
Durch das BfA, geregelt im §61 SGB IX, erhalten Menschen mit Behinderung und einer Werkstattberechtigung die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch eine Arbeit zu verdienen, die frei gewählt wird in einem inklusiven Arbeitsmarkt. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert genau dies in Artikel 27. So lässt sich zweierlei erreichen:
Beschäftigten aus WfbM/aLA erschließen sich neue Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und Unternehmen können zusätzliche Mitarbeitende gewinnen. Ein Risiko gehen Beschäftigte nicht ein: Sie besitzen ein Rückkehrrecht, sofern das Arbeitsverhältnis endet.
Das BfA umfasst:
• Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende bis zu 75% des Arbeitnehmer-brutto
• Übernahme der Kosten für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
Voraussetzung:
• Einstellung eines behinderten Menschen mit Werkstattberechtigung
• Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mindestens 15 Wochenstunden
Ablauf des Verfahrens:
• Ein Arbeitgeber möchte einen Menschen mit Behinderung einstellen
• Dieser stellt den Antrag auf das Budget für Arbeit (bei der
Eingliederungshilfe)
• Vorbereiteter (nicht unterschriebener) Arbeitsvertrag liegt vor
• Die Eingliederungshilfe (EGH) prüft die Voraussetzungen
• Unterschriften und Vertragsabschluss
• Bescheid der Eingliederungshilfe, gültig für maximal zwei Jahre
• Überprüfung der Leistungen durch die EGH nach Ablauf der Bewilligung
Vorteile für Arbeitgebende:
• Anrechnung bei der Ausgleichsabgabe
• Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
• Finanzielle Unterstützung für die Anleitung und Begleitung durch Arbeitgebende oder Externe
• motivierte und zuverlässige Arbeitskräfte
• Entlastung der Fachkräfte
• Wahrnehmung sozialer Verantwortung
• Im konkreten Fall ist eine Begleitung durch den IFD möglich
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre EAA vor Ort.